Schon lange verfolge ich die rechtliche Debatte zum Online-Jugendschutz in Deutschland. In meiner Thesis bin ich damit ebenfalls in Kontakt gekommen, konnte mich aber dank der abstrakten wissenschaftlichen Betrachtung aus praktischen Problematiken weitgehend heraushalten. Jetzt lese ich gerade einen interessanten Artikel zum Thema und habe unabhängig davon gestern ein berufliches Gespräch zum Thema geführt. Also muss ich mal meine Gedanken dazu niederschreiben. Worum geht es eigentlich?
In Deutschland sind die Anforderungen an eine Altersverifikation bei Online-Erotik-Angeboten recht hoch. Es reicht laut BGH nicht, die Personalausweisnummer abzufragen, aus der sich das Geburtsdatum einer Person ergibt. Das leuchtet an sich ein, denn gültige Personalausweisnummern lassen sich leicht generieren und im Zweifel ist es einem Jugendlichen problemlos möglich, irgendwo an eine existierende Nummer zu gelangen und diese zu nutzen, ohne dass dies je auffällt (anders als etwa bei Kreditkartendaten Dritter). Dagegen legt das in diesem Gerichtsverfahren beklagte Unternehmen nun Verfassungsbeschwerde ein. Das Problem liegt nämlich an anderer Stelle:
Egal, wie gut deutsche (Bezahl-)Angebote gegen den Zugriff von Jugendlichen geschützt sind, das Web ist voll von frei verfügbarer Pornografie. Als bei uns im Hause 1997 das Internet einzog, war das eine Offenbarung für mich. Nicht mehr verschämt in Altpapier-Containern herumwühlen (was übrigens stets erfolglos blieb), sondern so viel Porn, wie man nur möchte direkt an den Fingerspitzen. Gelobt sei die neue Technik. Da war ich 15. Und seinerzeit wäre mir nicht im Geringsten der Gedanke gekommen, auf Deutschen Bezahlseiten mit fremden Kreditkarten (oder sonstwie) für Pornografie zu bezahlen. Das Problem der Altersverifikation stellt sich also gar nicht für heutige Teenager. Warum sollte man eine Bezahlseite mit Papas Kreditkartendaten bescheißen (was früher oder später auffliegt!), um sich den Zugang zu Pornografie zu erschleichen, wenn man einfach jederzeit ausländische Angebote kostenlos, auf jeden Fall aber ohne lästige Altersverifikation nutzen kann?
Nebenbei stellt sich mir die Frage, ob Jugendliche wirklich vor Pornografie derart aktiv geschützt werden müssen. Ich habe, seit ich mich dafür interessiere, solche Zugangsverbote immer als großes Ärgernis empfunden. Offenbar war ich reif genug dafür, denn ich bin ja trotzdem dran gekommen und hatte nie ein Problem damit. Im Gegenteil…
In meinen Augen reicht eine Bezahlung mit Kreditkarte vollkommen aus, um nachzuweisen, dass man in der Lage ist, mit Pornografie umzugehen. Minderjährige bekommen meines Wissens nach keine eigenen Kreditkarten und wer fremde Karten nutzt, fliegt entweder auf oder tut dies mit Wissen des Besitzers der Karte, der dann für die Zugänglichmachung verantwortlich ist. Dass bei deutschen Angeboten viel höhere Anforderungen an den Jugendschutz gelten, als im Rest der Welt, ist in meinen Augen eine klare Inländerdiskriminierung. Es sorgt nur dafür, dass betreffende Anbieter ihren Firmensitz und ihre Server ins Ausland verlegen müssen (und dies auch tun), um wettbewerblich gleichgestellt zu sein. Wem ist nun geholfen? Der einzige, der einen Vorteil daraus zieht, ist der fremde Staat, der letztendlich die Steuern dieser Anbieter einsackt. Alle anderen haben überhaupt nichts gewonnen: Die Bilder sind genau so gut oder schlecht geschützt, wie alle anderen auch und niemand muss überzogene Altersverifikationssysteme nutzen. Lediglich diejenigen, die – aus welchem Grund auch immer – hier geblieben sind oder sich mit ihrem Deutschsprachigen Angebot den Deutschen Gesetzen verpflichtet fühlen, müssen die erheblichen Wettbewerbsnachteile eines der sicheren Systeme (hohe Kosten, geringe Verbreitung, keine Sofort-Nutzbarkeit und/oder nicht zuletzt gerade im Erotikgeschäft die mangelnde Anonymität) in Kauf nehmen.
Ich kann nur hoffen, dass der praktisch weitgehend unbrauchbare deutsche Sonderweg im Jugendschutz irgendwann aufgegeben wird. Man kann als Minderjähriger, wenn man reif genug aussieht, ohne viele Probleme Pornokinos besuchen (nur stichprobenartige Prüfungen), kann sich in Sexshops rumtreiben (ebenfalls nur stichprobenartige Kontrollen) und auch sonst recht unproblematisch seiner sexuellen Selbstbestimmung nachgehen. Das ist meines Erachtens auch gut so: Klar ist es in den Augen der meisten Eltern eine gute und ehrbare Idee, unbedarfte Jugendliche vor der bösen Sexualität fern zu halten. Aber zur Pubertät gehört nun mal, und das zunehmend früher, eben diese böse Sexualität dazu. Wieso müssen Jugendliche künstlich begrenzt werden? Wie sollen sie sich frei entwickeln können, wenn man ihnen die Realität vorenthält, selbst wenn sie sie aktiv nachfragen? Vor allem angesichts der Tatsache, dass die nötigen Maßnahmen nur zu einem Bruchteil in den Händen des deutschen Gesetzgebers liegt? Es bleibt mir unverständlich und ich bin sehr froh darüber, dass ich zu Jugendzeiten die zahlreichen Schlupflöcher kannte. Oder kennt irgend jemand jemanden, der sich beschweren würde, dass seine zarte Seele zu Jugendzeiten nach Eingabe seiner oder fremder Kreditkartendaten im Internet einfach so mit Pornografie belastet wurde? Weltfremd…
Ich denke sogar, dass die Kennzeichnung mit einem standardisierten Metadatenformat durchaus ausreichen müsste, um dem staatlichen Jugendschutzauftrag (vollstreckt durch die Erziehungsberechtigten) Genüge zu leisten. Schließlich können Eltern dann ganz einfach die bestehenden und dabei zuverlässig funktionierenden Filterlösungen für ihre Kinder aktivieren und sie so ziemlich effektiv vor Pornografie schützen. Das funktioniert im Falle von ICRA sogar mit den meisten ausländischen Pornoangeboten, die zu großen Teilen als solche gekennzeichnet sind. Auch wenn gewiefte Sprösslinge auch diese Filtersoftware leicht umgehen können, schützt diese Maßnahme praktisch immer noch mit Abstand am besten vor der gefährlichen Online-Erotik. Ganz ohne Zutun des deutschen Gesetzgebers.
P.S.: Die Geldkarte leistet übrigens alles, was man sich wünscht und wäre die einfachste Lösung für das ganze Problem, im Gegensatz zum elektronischen Personalausweis sogar inkl. weitgehend anonymer Bezahlung. Allein: Die Verbreitung von Kartenlesern (und bei einigen Banken auch Geldkartenchips) ist derart gering, dass der praktische Einsatz gegen Null tendiert. Schade. Ich würde sie übrigens optional als Sofortzugang zu Erwachsenen-Inhalten anbieten, neben mehreren verschiedenen anderen einschlägigen Methoden natürlich. Das habe ich auch in besagtem beruflichen Gespräch empfohlen, als Alternativlösung zum Betrieb des Erotik-Dienstes im liberalen Ausland. Wirklich krude, dass man deutschen Erotik-Anbietern allen Ernstes empfehlen muss, solche Dienste der gleichen Zielgruppe vom Ausland aus anzubieten.