Wir haben es Herrn Sarrazins aufwühlenden Thesen zu verdanken, dass die leidige und von haarsträubender Ignoranz geprägte StreetView-Debatte im Medien-Sommerloch abgelöst wurde. Nun mal ein paar abschließende Worte dazu.
StreetView und die Einbrecher
Dieses Scheinargument hat die ganze Debatte dominiert und wird weiterhin, selbst von webaffinen und gebildeten Menschen ins Feld geführt. Ich möchte das inhaltlich gar nicht all zu tief angreifen, das hat Thomas Knüwer bereits ausführlich getan. Mal im Ernst: Wer so tut, als gäbe es mit StreetView auch nur einen Einbruch mehr, der argumentiert fern der Realität. Also Gegenfrage: Inwiefern macht es StreetView Einbrechern denn leichter, ihrem Treiben nachzugehen? Meint irgendwer allen Ernstes, ohne StreetView-Unterstützung mangele es Einbrechern an lohnenden Zielen? Oder es würden neue Einbrecher angezogen, weil man jetzt nicht mehr mühevoll selbst durch die Straßen fahren oder soziodemographische Statistiken von Wohngegenden wälzen muss? Ganz davon abgesehen übrigens, dass schon Ende der 90er Jahre großflächig ganze Straßenzüge fotografiert und auf CD-ROM veröffentlicht wurden.
Wir brauchen aber gar nicht auf die inhaltliche Ebene des Arguments vorzustoßen, denn selbst wenn Google StreetView von Einbrechern zur Unterstützung der Planung von Einbrüchen genutzt würde, wäre das lediglich eine marginale Technikfolge. StreetView bildet nicht mehr ab, als das ohnehin öffentlich sichtbare; zudem an einem Stichtag, der bei Veröffentlichung mindestens ein Jahr her ist. StreetView bietet tolle Möglichkeiten, man muss sich damit einfach mal durch fremde Städte bewegen, um das Potenzial zu erkennen. Dass dieses Potenzial vielleicht auch für finstere Machenschaften genutzt werden kann, kann genau so wenig Argument gegen StreetView sein, wie gegen das Telefon (kann Einbrechern helfen, sich abzusprechen), Veröffentlichung von geographisch gegliederten Statistiken (kann Einbrechern helfen, lohnende Gegenden zu identifizieren) oder die freie Nutzung öffentlicher Straßen durch jedermann (auf öffentlichen Straßen fahren Tag und Nacht finstere Einbrecher herum und spionieren geeignete Ziele aus). Wer dieses Argument nutzt, hat offensichtlich nichts besseres parat, um seine diffusen irrationalen Ängste zu verargumentieren. Oder aber er plappert andere Argumente einfach nach, ohne mal kritisch darüber nachgedacht zu haben. So oder so, wer mit diesem Scheinargument kommt, braucht an der Diskussion nicht teilnehmen. Stattdessen kann er einfach nach Hause gehen, sein Haus verpixeln lassen und sich dann wieder schön sicher fühlen.
StreetView und die Panoramafreiheit
Viel wurde über die Panoramafreiheit geredet. Kurz gesagt sichert die Panoramafreiheit jedermann das Recht zu, Lichtbilder von der Öffentlichkeit anzufertigen und zu veröffentlichen. Öffentlichkeit ist da, wo die Privatheit des Einzelnen endet, ganz explizit auf offener Straße. In die Panoramafreiheit integral einbezogen sind also Hausfassaden, Hecken, Vorgärten und Fahrzeuge auf der Straße. StreetView ist also im Grunde ein Musterbeispiel für die Panoramafreiheit. Dass die Kameras auf der Höhe eines ausgestreckten Arms fotografieren, ändert daran grundlegend nichts. Neu ist nur die Vollständigkeit der Erfassung und Veröffentlichung, darüber kann man tatsächlich diskutieren. Ich sehe allerdings keinerlei Anlass dazu: Die Abbildungen bilden weiterhin nur das öffentlich Zugängliche an einem Stichtag in der nicht allzu nahen Vergangenheit ab. In eine sehr spannende Richtung geht übrigens der Vortrag/Text Das radikale Recht des Anderen von mspro, der auch außerhalb des StreetView-Kontextes wirklich ausgesprochen lesenswert ist. Kurz gefasst geht es darum, ob sein Haus verpixeln zu lassen nicht in erster Linie eine Einschränkung der Anderen in ihrem Recht auf Nutzung des öffentlichen Raumes ist, gerade auch in Bezug auf die Zukunft.
StreetView und die Live-Bilder
Irgendwie scheint sich bei vielen Leuten der Gedanke verfestigt zu haben, dass StreetView nicht etwa Bilder von vor mindestens einem Jahr (als das StreetView Auto da war) zeigt, sondern Live-Bilder oder zumindest ständig aktualisierte Bilder aus jüngster Vergangenheit. Wenn Polizeiobere sich in Zeitungen mit der Idee zitieren lassen, StreetView als virtuelle Streifenfahrt nutzen zu können, sind Hopfen und Malz verloren. Man kann nur hoffen, dass der Mann einen schrägen Humor hat und das nicht ernst gemeint hat.
Aber was wäre denn, wenn StreetView Fahrzeuge ständig durch die Straßen führen und Live-Bilder ins Netz streamen würden? In erster Linie wäre das hoch spannend für die Zuschauer des Nachtprogramms. Die Frage ist aber, wo ist die Grenze des Erträglichen? Unter der Annahme, dass auch im Live-Betrieb Gesichter, Nummernschilder und Häuser auf der Blacklist herausgepixelt werden, könnte man durchaus darüber reden. Dann allerdings würden viele der heute unsinnigen Argumente wieder ins Spiel kommen und das Ergebnis sähe anders aus. Gut, dass wir uns darüber zur Zeit keine Gedanken machen müssen.
StreetView und Persönlichkeitsrechte
Ein putziges Argument gegen StreetView ist der ertappte Fremdgeher: Ein auffälliges Auto vor dem Haus der falschen Frau geparkt, könnte Fremdgeher auffliegen lassen. Das Argument ist deswegen so putzig, weil es so eine seltene Randerscheinung bleiben dürfte, dass es schlicht irrelevant ist. Wer mit auffälligem Auto vor dem Haus der falschen Frau parkt, parkt mit einem auffälligen Auto vor dem Haus der falschen Frau. Ob er dabei von geschwätzigen Nachbarn, Bekannten, Verwandten, Sonstwem, der eigenen Frau oder dem Google-StreetView-Auto beobachtet wird, macht einfach keinen Unterschied; wobei das StreetView-Auto nun wirklich die seltenste Begegnung davon sein dürfte. Dass das StreetView-Auto das dann für die nächsten Jahre öffentlich dokumentiert, ist Künstlerpech.
Hier lauert aber schon das nächste Missverständnis: Wer zufällig vom StreetView-Auto erfasst wurde, ist normalerweise nicht erkennbar. Gesichter und Nummernschilder werden sehr zuverlässig weggepixelt. Wer dennoch an irgendwelchen Merkmalen erkennbar ist und das nicht möchte, hat einfach mal Pech gehabt. Man muss sich wieder mal vor Augen führen, dass man sich da in der Öffentlichkeit bewegt hat und eine der zentralen Eigenschaften der Öffentlichkeit ist ja gerade, dass man möglicherweise erkannt wird. Und wieder einmal reden wir nicht von Live-Bildern, sondern von Lichtbildnissen an einem (inzwischen sogar vorab bekanntgegebenen) Zeitpunkt.
Google und das WLAN
Google hatte massiven Ärger wegen der Erfassung von WLAN-Netzen bekommen. Stein des Anstoßes war nicht etwa, dass Google eine Karte aller WLANs zu einem Stichtag erzeugt, anhand derer mobile Endgeräte überraschend präzise ihren Ort bestimmen können. Das machen auch andere Unternehmen schon länger und der Nutzen liegt auf der Hand. Als Skandal aufgebauscht wurde die Tatsache, dass Google dabei auch den Inhalt einiger Netzwerkpakete eben dieser WLANs aufgezeichnet und gespeichert hatte. Nun wurde bekannt, dass darunter auch ganze E-Mails, URLs und Passwörter waren. Schlimm schlimm, Google zeichnet die Passwörter von unbescholtenen auf, ein Skandal!
Übersehen wird dabei ganz offensichtlich ein klitzekleines Detail: Wer sein WLAN nicht verschlüsselt und darüber (nicht anderweitig verschlüsselte) Nutzdaten überträgt, hat ganz andere Probleme als die paar Pakete, die das StreetView-Auto zufällig aufgeschnappt hat. Vielmehr kann in dem Fall jeder in Reichweite des WLANs ständig alle darüber übertragenen Daten mitlesen. Dass Google davon einen mikroskopisch kleinen Fetzen gespeichert hat, ist angesichts dieses eklatanten Sicherheitsproblems nun wirklich mehr als nur ein bisschen irrelevant. Das ist in etwa so, als würde man mit einem Beamer seinen Bildschirminhalt an die Hauswand werfen und sich dann beschweren, dass ein zufällig vorbeikommender Passant da vielleicht etwas von gesehen haben könnte. Leute, verschlüsselt Eure WLANs oder übertragt wenigstens nur anderweitig verschlüsselte Daten über offene WLANs. Wer das nicht tut, öffnet Missbrauch Tür und Tor.
StreetView und die Verdrängung echter Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Was mich an der StreetView-Debatte über die vielen krassen Missverständnisse hinaus aber am meisten frustriert hat, ist die Irrelevanz angesichts der realen Probleme im Bereich Persönlichkeitsrechte: SWIFT-Abkommen, ELENA, Vorratsdatenspeicherung, um nur die krassesten zu nennen. Da brennt gerade die Hütte und die Leute regen sich über StreetView auf, als würde das Abendland deswegen untergehen. Von StreetView hat wenigstens jeder unmittelbar etwas und was die Verletzung der Persönlichkeitsrechte angeht, ist StreetView ein Fliegenschiss gegen die oben genannten staatlichen Eingriffe. Und jetzt kommt mir nicht mit dem Argument, die Sachen wären viel zu komplex für die Leute, um sich darüber aufzuregen. StreetView ist gemessen an den eklatanten Missverständnissen ebenfalls komplex und wird von den Medien völlig unzulässig vereinfacht, um Stimmung zu machen. Davon abgesehen ist etwa SWIFT alles andere als komplex: Es wird den USA Zugriff auf Finanztrafsferdaten europäischer Bankkunden gewährt. Das bedeutet vielerlei, vor allem aber bedeutet es ganz offensichtlich, dass man spätestens jetzt keinen Cent mehr auf das Bankgeheimnis wetten kann. Regt sich darüber jemand auf? Nein! Stattdessen werden irgendwelche diffusen Zusammenhänge zwischen der Veröffentlichung von Bildern von Hausfassaden und einer dadurch signifikanten Vereinfachung des Einbrecher-Handwerks zusammenfantasiert und auf Titelseiten großer Zeitungen abgedruckt. Da lässt sich in der Rheinischen Post ein Haufen Rentner gut erkennbar und unter voller Namensnennung vor ihrer Hausfassade ablichten und mit einem Artikel verewigen, in dem sie ganz stolz erzählen, dass sie ihr Haus bei StreetView haben verpixeln lassen. Auf ungefähr diesem Absurditätsniveau bewegte sich fast die gesamte Debatte ein halbes Sommerloch lang.
Über 240.000 Anträge auf Verpixelung von Häusern sind nun bei Google aufgelaufen. Fast eine viertel Million Bürger hat sich die Mühe gemacht, das gar nicht so triviale Verfahren zur Verpixelung des eigenen Hauses zu durchlaufen. Zum Vergleich: An der großen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung haben sich etwa 30.000 Bürger beteiligt und das war deutlich weniger Aufwand. OK, das sind zwei paar Schuhe, schwer zu vergleichen. Aber die Größenordnung ist interessant.
Um das klar zu stellen: Ich möchte den Leuten nicht ihr Recht absprechen, ihr Haus verpixeln zu lassen, das hat Sascha Lobo kurzweilig aufgearbeitet. Jeder kann von mir aus so viel Haus verpixeln lassen, wie es ihm lieb ist und wie er es ertragen kann, bei StreetView als Spießer dazustehen. Aber eben bitte nicht unter Vorschützung dämlicher, uninformierter oder fadenscheiniger Argumente. Ein einfaches Ich nutze die Möglichkeit zum OptOut, weil mir bei der Sache einfach nicht recht wohl ist
ist doch völlig ausreichend. Hört endlich mal auf, diffuse Ängste mit Scheinargumenten untermauern zu wollen. Und überhaupt, hört vor allem endlich mal auf, Euch von Spiegel, BILD und Co. ständig irgendwelche diffusen Ängste einflüstern zu lassen.
Seid aber vor allem froh, dass Google Euch die Möglichkeit zum OptOut überhaupt gibt; bei der wirklich massiven Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch den Staat und viele Unternehmen ist ein OptOut üblicherweise gar nicht erst vorgesehen. Ihr wollt weder ELENA, noch SWIFT, noch Vorratsdatenspeicherung (die leicht modifiziert wiederkommen wird)? Viel Spaß als Selbstständige auf Bargeldbasis ohne Festnetz, Handy und Internet. Denn so sieht der OptOut in dem Bereich aus. Komisch eigentlich, dass die Lockerung oder Streichung des Brief- und Postgeheimnisses oder die Einschränkung des Bargeldverkehrs noch nicht gefordert wurde.
Nachtrag 18.11.2010: StreetView ist jetzt online und das ganze Ausmaß der Verpixelung wird sichtbar. Heilige Scheiße, das entstellt ja ganze Straßenzüge. Bisher habe ich die paar Spießer belächelt, aber angesichts der Auswirkungen muss ich mich in die Riege derer einreihen, die das als Vandalismus im digital-öffentlichen Raum ansehen. Am schönsten getroffen hat das Anatol Stefanovic:
Wer seine Wohnung (und damit dann das gesamte Mietshaus) verpixeln lässt, ist und bleibt für mich ein digitaler Bilderstürmer, der seine Phantastereien über die Reichweite der eigenen Privatsphäre über das Recht der Allgemeinheit auf Teilhabe am gemeinsamen kulturellen Erbe stellt.
Aber die Hauptverantwortung für diese ikonoklastische Katastrophe liegt bei Google selbst. Denn Google wäre nicht gezwungen gewesen, auf die Forderungen nach einem Widerspruchsrecht einzugehen, mit denen Politiker mit einem ernsthaft gestörten Rechtsverständnis von ihrer eigenen Missachtung bürgerlicher Freiheiten ablenken wollten.