Fliegender Gerichtsstand

12 05 2010

Beim Vortrag von Udo Vetter auf der re:publica kam die Sprache auf den fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit Internetbezug. Websites sind auch in Hamburg abrufbar, deswegen kann der "Angreifer" die berühmte Pressekammer des OLG Hamburg anrufen, um eine Entscheidung in seinem Sinne zu bewirken. Davon abgesehen, dass sich auch diese Pressekammer nicht auf Dauer so vehement vor der Realität verstecken kann, kam mir eine verwegene Idee für eine kleine Demonstration. Man könnte doch über Geo-Targeting dafür sorgen, dass seine Seite nicht (ohne Tricks) aus Hamburg und Umland abrufbar ist, mithin also die Zuständigkeit der Hamburger Pressekammer vermeiden. Sicher kann man das umgehen, aber die Frage ist, ob eine aktive Umgehung einer solchen Sperre die Nichtzuständigkeit heilen kann. Das wäre doch mal interessant herauszufinden und pressewirksam wäre es allemal. Man stelle sich mal vor, was passieren würde, wenn ein bemerkbarer Teil an Blogs, Foren und sonstigen gefährdeten Angeboten nicht mehr in Hamburg abrufbar wäre. Für die Hamburger Internetnutzer wäre das nicht schön, soviel ist klar. Und fair ist es auch nicht, die falschen zu bestrafen. Aber als Aktion, um die kaputte Pressekammer und ihre bemerkenswerten Entscheidungen in eine größere Öffentlichkeit zu ziehen, wäre das vielleicht sogar wirksam; egal, ob das vorrangige Ziel erreicht wird, oder nicht.

Im Grunde müsste man es echt mal drauf ankommen lassen. Zumindest, wenn man bereits abgemahnt wurde und nicht reagiert, könnte man schnell noch Hamburg rauswerfen und dann vor Gericht die Zuständigkeit der Pressekammer in Hamburg ablehnen. Probieren kann man es ja mal.

So oder so, es ist eine Schande für das deutsche Rechtssystem, dass sich ein Angreifer ein Gericht seiner Wahl aussuchen kann; dass zudem dieses Gericht nicht davon abgehalten werden kann, immer und immer wieder fragwürdige – und von höherer Instanz immer wieder korrigierte – Entscheidungen im Sinne der Angreifer zu treffen, macht diesen Zustand im Grunde unhaltbar. Was spricht dagegen, auch für internetbezogene Klagen als Gerichtsstand den Wohnort des Angreifers oder, noch naheliegender, den des Angegriffenen vorzuschreiben? Eine Parteien wird wohl einen Sitz in Deutschland haben.



Trackbacks


Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
BBCode-Formatierung erlaubt