Krude Lobbylogik: Die GVU und das gewerbliche Ausmaß

03 09 2008

Gerade stolpere ich bei heise.de in einem Artikel über die Filmindustrie und die Verfolgung von Urheberrechtsverletzern über eine unfassbar krude Logik: Seit Anfang September ist ein neues Gesetz in Kraft, das Auskunftsansprüche der Urheber gegenüber Providern bei Urheberrechtsverletzungen "in gewerblichem Ausmaß" zulässt. Diese Grenze wurde absichtlich zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit gezogen, ist aber recht unpräzise formuliert. Die Rechtssprechung muss also nun diese Grenze konkretisieren. Jetzt kommt die krude Logik der GVU ins Spiel:

Es werde zudem noch Jahre dauern, bis gerichtlich geklärt sei, was unter der Anforderung des "gewerblichen Ausmaßes" eines Rechtsverstoßes zu verstehen sei. Auch wer Geld mit illegalen Downloads spare, falle nach Ansicht der GVU in diese Kategorie.

Also faktisch alle. Mir fällt zumindest spontan kein praxisrelevanter illegaler Download ein, bei dem man nicht Geld ggü. dem legalen Erwerb sparen würde. Die GVU redet sich also eine Rechtslage herbei, die vom Gesetzgeber in voller Absicht und ausdrücklich gerade nicht vorgesehen ist. Das ganze wäre glatt lustig, wenn es nicht real wäre.

Nachtrag 05.09.2008: Das ging ja mal schnell, das erste Gericht folgt der Argumentation und sieht schon bei einem Album ein gewerbliches Ausmaß. Neben der im verlinkten Artikel erwähnten Problematik in der Gerichtspraxis stellt sich mir eine viel spannendere Frage: Wenn ein Album schon gewerbliches Ausmaß ist, was ist dann ein nicht gewerbliches Ausmaß? Ein einzelnes Lied? Und wenn ein Album schon gewerblich ist, sind dann zehn Alben eine schwere Straftat und ermöglichen den Zugriff auf Daten der Vorratsdatenspeicherung? Und ich dachte immer, gewerblich hat was mit regelmäßig und nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet zu tun, aber das ist wohl ein anderes gewerblich. Ich glaube, ich melde lieber vorsichtshalber das durch illegale Downloads gesparte Geld am Jahresende dem Finanzamt, mal meinen Steuerberater fragen… Na gut, das war jetzt polemisch, also vergesst das.

Nachtrag 06.09.2008: Heise hat inzwischen auch Infos zu der Sache.



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